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Monika B.
Ich schreibe seit 2021 re­gel­mä­ßig für Immochecks, dabei bin ich Profi für alle die Themen Finanzierung von Immobilien. Ich finde es spannend mich in neue Themen einzuarbeiten.

Maklerprovision- wie sind die in Deutschland?

Was sind Maklerprovisionen?

Haben Sie schon einmal ein Haus, eine Wohnung oder ein Zimmer angemietet, gekauft oder wollten Sie es verkaufen? Dann ist Ihnen in diesem Zusammenhang sicherlich die Provision des Immobilienmaklers, die Makelrcourtage, ein Begriff.

Abhängig davon, ob Sie eine Immobilie verkaufen oder kaufen wollen stellt sich dabei die Frage: Wer zahlt Maklerprovision Käufer oder Verkäufer?
Für Mietobjekte gilt seit dem Jahr 2015 ein bestimmtes Prinzip, das sich "Bestellerprinzip" nennt. Dies funktioniert nach dem einfachen Grundsatz: wer bestellt, der bezahlt. Das bedeutet nun bezogen auf die Immobilie, wer seine Wohnung verkaufen möchte und einen Makler beauftragt, der bezahlt diesem anschließend die anfallende Provision.

Im Umkehrschluss gibt es aber auch den Fall, dass Sie vielleicht selbst auf der Suche nach einer Immobilie sind und dafür einen Makler beauftragen, in diesem Fall zahlen Sie als Käufer beziehungsweise Mieter die Provision.

In der Regel beauftragen meistens die Verkäufer oder die Vermieter einen Makler. Vor dem festgelegten, oben beschriebenen Prinzip, konnten die Vermieter einen Makler auf Kosten der Mieter beauftragen. Dies ist nun nicht mehr möglich.

Beim Kauf einer Immobilie sieht es hingegen ein wenig anders aus: hierbei können die Hausverkäufer die anfallenden Kosten des beauftragten Maklers den Käufern weitergeben, es besteht nämlich kein Bestellerprinzip. Aber Vorsichtig: So war der Stand vor der Regelung, die seit 2019 gilt. Diese Neuerung wird nun im Folgenden näher beleuchtet.

Maklerprovision wie hoch?

Seit August 2019 gilt eine neue Regelung in Bezug auf die anfallenden Kosten der Maklerprovision. Wer trägt diese nun? Verkäufer oder Käufer?
Die Koalition beschloss im August 2019 im Rahmen des Wohnpakets, dass sich Verkäufer und Käufer in Zukunft die Kosten für den beauftragten Makler teilen.

Der dazugehörige Entwurf im Gesetz lautet wie folgt: "Die Weitergabe von Maklerkosten soll vor dem Hintergrund, dass in der Regel auch der Käufer von der Tätigkeit eines Maklers profitiert, zwar nicht gänzlich ausgeschlossen werden, jedoch soll diese nur noch bis zu einer maximalen Obergrenze von 50 Prozent des insgesamt zu zahlenden Maklerlohns möglich sein."

Zu beachten ist bei dieser Neuregelung außerdem, dass der Entwurf noch das Parlament durchlaufen muss und eine endgültige Bestätigung somit wahrscheinlich erst im Herbst 2020 in Kraft erfolgen wird. Dieses Gesetz gilt nur für Immobilien zur Eigennutzung, nicht für Immobielien, welche als Anlagen oder als Gewerbeimmobilien genutzt werden. Zudem gilt die Regelung in allen Bundesländern der Republik. Die Provision für den Immobilienmakler ist jedoch von Bundesland zu Bundesland verschieden.

Die Maklerprovision ist zu dem Zeitpunkt zu entrichten, sobald das Mietverhältnis abgeschlossen beziehungsweise ein notarieller Kaufvertrag unterschirieben wurde. Die Zahlung ist dann meist zwischen 7 und 14 Tagen nach Abschluss des Vertrags zu leisten.
Seit 2020 gilt außerdem ein weiteres Gestz. Dies besagt, dass die Vertragspartei, die den Makler nicht engagiert hat, erst zahlen muss, wenn die Gegenpartei nachweislich ihre Zahlung verrichtet hat.

Aktuelle Situation: Maklerprovision 2022

Wie bereits oben erwähnt, haben sich die Maklerprovisionen in den letzten Jahre nicht großartig verändert. Jedoch können, je nach Bundesland, unterschiedliche Höhen der Provision anfallen. Zudem ist die Aufteilung zwischen Kosten, die der Verkäufer und Kosten, die für den Käufer oder Miter anfallen, diefferent. Manche Bundesländer, wie beispielsweise Berlin oder Hamburg befreien den Verkäufer vollends von der Maklercourtage, während die größeren Bundesländer, wie Bayern oder Baden-Württemberg die 7,14 Prozent Provision gerecht zwischen den Parteien aufteilen.

Die übliche Höhe der Provision beträgt zwischen 5,95 Prozent und 7,14 Prozent, wobei die meisten Bundesländer die 7,14 Prozent an Provision veranschlagen. Das bereits erwähnte "Bestellerprinzip" soll im Laufe des Jahres 2020 nur noch "halb" gelten: Zukünftig soll die Partei, die den Makler bestellt, mindestens fünfzig Prozent der Maklerkosten entrichten.

Das wäre ein Vorteil für den Käufer, der dann höchstens die anderen fünfzig Prozent der Kosten tragen müsste. Mit dem Gesetz sollen, laut der Bundesregierung, Immobilienkäufer entlastet werden. Dies geschieht aus dem Grund der immer weiter ansteigenden Immobilienpreise vor allem in den Großstädten. Dieses Gesetz ist noch nicht vollends entschieden, sodas es erst im Laufe des Jahres in Kraft treten wird.

Maklerprovision Rechner

Maklerprovision wie hoch? Das ist die entscheidende Frage, wenn ein Käufer oder ein Verkäufer einen Makler engagiert. In Deutschland ist die höchste Provision, die ein Makler veranschlagen kann, eine Summe aus maximal zwei Nettokaltmieten, allerdings nur im Fall der Vermietung. Beim Immobilienkauf sieht die Sache hingegen anders aus:

Es existieren keine Vorgaben auf gesetzlicher Ebene, sodass die Höhe der Maklerpprovision frei zu vereinbaren ist. In den meisten Bundesländern liegt die Provision bei 7,14 Prozent und wird gleichmäßig zwischen beiden Partien, dem Käufer und dem Verkäufer, aufgeteilt.

In Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Hessen zahlt der Verkäufer nichts und der Käufer übernimmt die komplette Maklerprovision in Höhe von 5,95 bis zu 7,14 Prozent. Niedersachsen ist das einzige Bundeslanad, bei dem sich der Anteil innerhalb differenziert ausfällt. Je nach Region werden unterschiedliche Provisionen vereinbart.

Um die Provision in Ihrem Gebiet zu berechnen, gibt es online genau dafür eingerichtete Rechner. Hier tragen Sie den Kaufpreis der Immobilie ein und in welchem Ort (Postleitzahl) Sie vorhaben, die Immobilie zu kaufen. Der Rechner, der anschließend die Maklerprovision ausrechnet, gibt Ihnen auch Information darüber, wie hoch der Anteil für Käufer und Verkäufer genau in diesem Gebiet sein wird.
Kleiner Tipp: Da neben den Kosten für Ihren Makler noch weitere Kosten auf Sie zukommen werden, gibt es meistens auch noch einen Kaufnebenkostenrechner, mit dem sich einfach alle weiteren Kosten ausrechnen lassen.

Maklerprovision Hausverkauf

Wie bereits mehrfach erläutert, ist die Maklercourtage auch beim Verkauf einer Immobilie regional unterschiedlich und zum Teil eine Sache der Verhandlung. Trotzdem gelten gewisse marktübliche Regelungen in Bezug auf die Höhe und die Bezahlungsweise der Provision. Zunächst ist die alles entscheidende Frage für den Verkäufer eines Hauses:

Wie viel kostet die Beauftragung eines Makler? Ganz allgemein gibt es keine Beschränkung im Preis, jedoch verlangen die meisten Makler eine Provision, die sich im Bereich zwischen drei und sechs Prozent der Kaufpreissumme bewegt. Hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer von neunzehn Prozent. Zu unterscheiden ist die Innenprovision und die Außenprovision.

Die Innenprovision ist die Zahlung, die der Verkäufer bezahlt. Folglich wird die Provision zwischen Makler und Verkäufer verhandelt. Im Umkehrschluss definiert sich die Außenprovision aus der Zahlung des Käufers. Wie bereits genannt, wird im Laufe des Jahrs 2020 das "Bestellerprinzip" in Kraft treten.

Es gibt zusätzlich zu den Maklergebühren jedoch noch weitere Kosten, die Sie beim Hausverkauf beachten müssen. Diese setzen sich zusammen aus den Kosten für Notar und der Grundbuchbestellung, der Mehrwertsteuer für die Notarkosten, der Grunderwerbssteuer (zwischen drei und fünf Prozent) und gegebenenfalls Kosten für die Finanzierung.
Ein kleiner Spartipp am Rande: Sie können die Maklerprovision steuerlich absetzen, unter Voraussetzung, dass ein Veräußerungsgewinn vorleigt und dieser steuerungspflichtig ist. Dies Es gibt zwei Möglichkeiten:

  1. Der Veräußerungsgewinn beschreibt nach § 23 Absatz 3 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und den Anschaffungsgebühren und den Herstellungskosten. Der Verkäufer muss, um einen Veräußerungsgewinn nachzuweisen, durch den Verkauf der Immobilie einen nachweislichen Gewinn vorliegend haben.
  2. Der Veräußerungsgewinn privater Immobilien ist dann zu versteuern, wenn die Immobilie vermietet war und sich höchstens zehn Jahre in Besitz des Verkäufers befand und wenn die zu verkaufende Immobilie im Veräußerungsjahr und in den zwei Jahren zuvor nicht ununterbrochen vom Verkäufer selbst als Eigennutzung bewohnt wurde.

Maklerprovision in Deustchland im Ländervergleich

In Deutschland soll nun das Bestellerprinzip beim Immobileinkauf in Kraft treten, sodass mehrheitlich die Verkäufer die Kosten für die Maklerprovision zu entrichten haben. Bis zum jetzigen Zeitpnkt ist der aktuelle Stand, dass die Länder unterschiedliche Regeln in Sachen Kostenträger für den Makler haben: So wird in den meisten Bundesländern wie Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen die Provision zwischen Käufer und Verkäufer gerecht aufgeteilt.

Doch wie sieht es in den anderen europäischen Ländern aus?

In den Nachbarländern Deutschlands wie Frankreich, der Schweiz und Holland gilt das "Bestellerprinzip" bereits. In Frankreich zahlt der Beauftrager des "agent immobilier" auch die Kosten dafür, die zwischen fünf und zehn Prozent des Immobilienpreises liegen. Hinzu kommen in diesem Land noch starke zwanzig Prozent Umsatzsteuer hinzu.

Es gibt in französischen Gebieten jedoch auch eine Ausnahme: Wenn vertraglich festgelegt wurde, dass die Kosten geteilt werden, kann auch nach diesem Vorgehen bezahlt werden. Dies ist in der Regel eher selten der Fall. In der Schweiz und den Niederlanden gilt das "Bestellerprinzip" ohne Ausnahme. In Örsterriech gilt nach wie vor das Prinzip der Teilung. Sowohl Käufer, als auch Verkäufer entrichten in gleicher Höhe die anfallenden Kosten für den Makler.
Ein Sonderfall stellt das Land Großbritannien dar.

Grundlegend hierbei ist, dass es in Großbritannien zwei unterschiedliche Bezeichnungen für einen Makler gibt, damit ergeben sich zwei unterschiedliche Vorgehensweisen. Die so genannten "estate agents" bieten ihre Arbeit den Immobilienverkäufern an. Folglich werden sie auch von diesen mit bis zu drei Prozent des Immobileienpreises bezahlt.

Als zweite Ausrichtung existieren die "relocation agents". Diese Umsiedlungsagenten richten ihr Angebot an diejenigen, die eine Immobilie kaufen wollen. Diese Art Makler arbeiten häufig über die bloße Immobilienvermittlung hinaus. Beispielsweise helfen sie bei der Suche nach geeigneten Schulen oder Arbeitsplätze am neuen Wohnort mit. Fakt ist, die Provision wird vom Käufer getätigt. Die Höhe der Kosten ist in diesem Fall frei verhandelbar, es gelten jedoch auch hier marktübliche Preise. Prinzipiell ist dieses Prinzip dem "Bestellerprinzip", wie es in den meisten europäischen Ländern herrscht, ähnlich.

Makler Maklerprovision- wie sind die in Deutschland? Vergleich

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