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Der Kauf einer Immobilie ist eine bedeutende finanzielle Entscheidung, die gut überlegt sein will. Häufig verlangen Makler oder Immobilienentwickler Reservierungsgebühren, um ein bestimmtes Objekt für den Käufer vorzumerken und vor anderen Interessenten zu sichern. Doch sind solche Reservierungsgebühren überhaupt rechtens?
Dieser Ratgeber klärt auf, warum und in welchem Umfang Reservierungsgebühren beim Immobilienkauf ungültig sein können und was potenzielle Käufer beachten sollten.
Reservierungsgebühren, auch als Reservierungskosten oder Vormerkgebühren bekannt, sind Beträge, die von Maklern oder Immobilienanbietern verlangt werden, um eine Immobilie für einen bestimmten Zeitraum exklusiv für den Interessenten zu reservieren.
In den meisten Fällen wird diese Gebühr vom Kaufpreis abgezogen, sollte der Kauf zustande kommen. Kommt der Kauf jedoch nicht zustande, kann es passieren, dass die Gebühr einbehalten wird.
In den meisten europäischen Ländern, einschließlich Deutschland, gelten strenge Regeln bezüglich der Rechtsvalidität von Reservierungsgebühren beim Immobilienkauf. Hier sind die Hauptgründe, warum diese Gebühren oft als ungültig betrachtet werden:
In Deutschland unterliegt der Immobilienkauf der notariellen Beurkundungspflicht (§ 311b Abs. 1 BGB). Das bedeutet, dass Verträge über den Erwerb von Grundstücken oder Immobilien zwingend notariell beurkundet werden müssen. Reservierungsvereinbarungen, die nicht notariell beurkundet sind, sind oft nicht rechtsverbindlich und können nichtig sein.
Reservierungsgebühren, die ohne notarielle Beurkundung verlangt werden, verstoßen oft gegen Verbraucherschutzgesetze. Der Käufer darf nicht durch zusätzliche finanzielle Verpflichtungen unter Druck gesetzt oder in seiner Entscheidungsfreiheit eingeschränkt werden.
Auch aus wettbewerbsrechtlicher Perspektive können Reservierungsgebühren problematisch sein. Es besteht die Gefahr, dass durch die Erhebung solcher Gebühren eine unfaire Benachteiligung anderer potenzieller Käufer stattfindet.
Es gibt verschiedene Gerichtsurteile, die die Ungültigkeit von Reservierungsgebühren bestätigten. Ein bekanntes Beispiel ist das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 23. September 1992 (Az. IV ZR 214/91), welches feststellte, dass Vereinbarungen über Reservierungsgebühren grundsätzlich notariell beurkundet sein müssen, um rechtsverbindlich zu sein.
Als potenzieller Immobilienkäufer sollten Sie folgende Punkte beachten:
Reservierungsgebühren beim Immobilienkauf sind in vielen Fällen ungültig, insbesondere wenn sie nicht notariell beurkundet sind. Als Käufer sollten Sie sich über Ihre Rechte informieren und vorsichtig bei der Unterzeichnung solcher Vereinbarungen sein. Eine rechtliche Beratung kann helfen, unnötige Kosten und rechtliche Komplikationen zu vermeiden.
Dieser Ratgeber soll Ihnen einen Überblick über die Problematik der Reservierungsgebühren geben und Ihnen helfen, fundierte Entscheidungen beim Immobilienkauf zu treffen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem wichtigen Urteil klargestellt, dass die Reservierung einer Immobilie keine geldwerte Gegenleistung darstellt, die finanzielle Verpflichtungen rechtfertigen würde. In seinem Urteil vom 23. September 1992 (Az. IV ZR 214/91) betonte der BGH, dass nicht notariell beurkundete Reservierungsvereinbarungen in vielen Fällen unwirksam sind und dem Verbraucherschutz widersprechen.
Dies bedeutet, dass Käufer, die für eine Reservierung bezahlen, oft das Recht haben, diese Gebühren zurückzufordern. Solche Entscheidungen stärken die Position der Verbraucher und schützen sie vor unfairen Praktiken im Immobilienhandel. Weitere Details zum Urteil können in der Rechtsprechungsdatenbank des BGH nachgelesen werden: BGH Urteil vom 23.09.1992 – Az. IV ZR 214/91.