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Monika B.
Ich schreibe seit 2021 re­gel­mä­ßig für Immochecks, dabei bin ich Profi für alle die Themen Finanzierung von Immobilien. Ich finde es spannend mich in neue Themen einzuarbeiten.

Mieterselbstauskunft zur Vermietung und Verwaltung

Mieterselbstauskunft - Was ist das und auf was muss achten?

Zahlreiche Menschen suchen heutzutage nach einer günstigen und zugleich guten Wohnung. Da die Mietpreise in den letzten Jahren stark angestiegen sind, sind die preiswerten Wohnungen sehr selten geworden. Außerdem bewerben sich sehr viele Personen auf eine einzige Wohnung. In vielen Fällen wollen die Vermieter eine Mieterselbstauskunft haben, damit sie sich ein genaues Bild von den Interessenten machen können.

Doch was ist eine Mieterselbstauskunft? Und warum spielt sie eine so wichtige Rolle bei der Vergabe einer Mietwohnung? Auf welche Fragen müssen die Menschen besonders achten, um bei der gewünschten Wohnung berücksichtigt zu werden? Diese und viele andere Fragen werden in diesem Ratgeber beantwortet.

Was ist eine Mieterselbstauskunft?

Viele Vermieter verlangen von den zukünftigen Mietern eine Mieterselbstauskunft, um sich ein genaues Bild der jeweiligen Personen zu machen. In dieser Auskunft werden wichtige und persönliche Angaben gemacht. Mit dieser Maßnahme wollen sich die Vermieter vor so genannten Mietnomaden und möglichen Zahlungsausfällen schützen. Die meisten Vermieter halten die Mieterselbstauskunft für sehr wichtig.

Zudem hilft dieses Schreiben bei der Auswahl der zukünftigen Mieter. Deswegen sollten alle Fragen möglich ehrlich, umfassend und richtig beantwortet werden. Wenn der zukünftige Mieter einen guten Eindruck auf den Vermieter macht, dann darf er auch in diese Wohnung einziehen.
In der Regal müssen die Interessenten einer Wohnung eine aktuelle Mieterselbstauskunft ausfüllen und direkt zum Besichtigungstermin mitbringen. Dieses Dokument sollte immer ordentlich ausgefüllt an den Vermieter übergeben werden.

Bei vielen Vermietern stellt dieses Schreiben sogar eine Art Bewerbung für die gewünschte Wohnung dar. Wenn in diesem Formular negative Daten eingetragen werden, dann wird die Wohnung an einen anderen Interessenten vergeben.

Wie funktioniert die Mieterselbstauskunft?

Eine Mieterselbstauskunft ist ein Formular, welches aus mehreren Seiten besteht. Dieses Schreiben lässt sich bei vielen Vermietern direkt vor einer Besichtigung erwerben. Zudem stellen zahlreiche Wohnungsgesellschaften solche Formulare direkt auf den eigenen Webseiten zur Verfügung. Die Interessenten einer Wohnung dürfen sich ein solches Schreiben ausdrucken und gleich ausfüllen. Das ausgefüllte und vollständige Formular muss dann zur Besichtigung mitgebracht werden.

Mittlerweile arbeiten auch viele Makler mit einer Mieterselbstauskunft, um einen geeigneten Mieter für eine Wohnung zu finden. Es kann auch vorkommen, dass ein solches Schreiben direkt während einer Besichtigung an die Interessenten verteilt wird. Wenn die Besichtigung zu Ende gegangen ist, dann kann die ausgefüllte Mieterselbstauskunft dem Vermieter übergeben werden. Allerdings haben die Interessenten einer Wohnung weitere Möglichkeiten, um dieses Schreiben an den Vermieter zu übermitteln.

Das ausgefüllte Formular lässt sich auch per Post oder E-Mail an den Vermieter übermitteln. In diesem Fall können sich die Verbraucher etwas mehr Zeit nehmen und alle Fragen in Ruhe beantworten. Wenn das Formular vollständig und gewissenhaft ausgefüllt wurde, dann kann es an den Vermieter oder den Makler geschickt werden. Wenn die Mieterselbstauskunft per E-Mail eingeschickt wird, dann wird es schneller beantwortet.

Selbstverständlich kann ein Mieterselbstauskunft Formular auch per Post an den Vermieter gesandt werden. Allerdings sollte dabei auf ein Einschreiben geachtet werden. Sollte das Formular verloren gehen, dann werden die Interessenten der Wohnung nicht informiert. Wenn die Mieterselbstauskunft mit einem Einschreiben verschickt und empfangen wird, dann liegt ein direkter Nachweis zum Erhalt der Sendung vor.

Was müssen die Verbraucher bei einer Mieterselbstauskunft Vorlage beachten?

Die Mieterselbstauskunft Vorlage sollte immer sinnvoll genutzt werden. Allerdings müssen dabei wichtige Hinweise beachtet werden. Da es für den Aufbau einer solchen Vorlage keine geregelten Vorgaben gibt, kann eine Mieterselbstauskunft unterschiedlich gestaltet werden. Dennoch sollten wichtige Fragen und Daten unbedingt enthalten sein. In einer Mieterselbstauskunft Vorlagen müssen immer ein Titel, eine Einleitung, der Mietzeitpunkt, diverse Erläuterungen und weitere Angaben zur Person gemacht werden.

Die Wohnungsinteressenten sollten immer den Titel "Mieterselbstauskunft" benutzen und als Überschrift einsetzen. Danach sollte immer das gewünschte Mietobjekt angegeben und beschrieben werden. Es kann sich lohnen, die jeweilige Objektnummer anzugeben. Als Nächstes muss der gewünschte Mietzeitpunkt genannt werden. Das ist insbesondere für den Vermieter wichtig, damit dieser keine Zahlungsausfälle für die Wohnung zu erwarten hat. In der Einleitung sollte ein Hinweis auf die freiwillige Auskunft enthalten sein.

Jede Mieterselbstauskunft erfolgt auf freiwilliger Basis und muss nicht unbedingt ausgefüllt werden. Allerdings bestehen immer mehr Vermieter auf eine solche Auskunft, auch wenn sie freiwillig ist. Danach sollte die persönlichen Angaben zu den Wohnungsinteressenten gemacht werden. Dabei müssen die Namen, die Telefonnummern sowie E-Mail-Adressen eingetragen werden.

Als Nächstes können Angaben zu den aktuellen Mietrückständen gemacht werden. An dieser Stelle dürfen auch Fragen zu Vorstrafen oder eidesstaatlichen Versicherungen beantwortet werden.
Zum Schluss können die Wohnungsinteressenten angeben, ob sie die Miete selbst bezahlen wollen oder auf das Sozialamt angewiesen sind.

Ganz zum Schluss werden dann Angaben zu den aktuellen Schufa-Einträgen gemacht. In der Regel informiert sich der Vermieter selbst über vorhandene Schulden der Interessenten. Negative Schufa-Einträge können sich dazu führen, dass die gewünschte Wohnung an eine andere Person vermittelt wird. Ganz unter auf dem Formular muss die Unterschriften der Wohnungsinteressenten stehen.

Was müssen die Verbraucher noch wissen, wenn sie eine Mieterselbstauskunft ausfüllen?

Eine Mieterselbstauskunft erfolgt immer auf freiwilliger Basis und muss nicht ausgefüllt werden. Allerdings setzten immer mehr Vermieter und Makler dieses Formular ein, um die Interessenten einer Wohnung besser kennenzulernen. Da der Wohnungsmarkt stark umkämpft ist, geben immer mehr Menschen eine freiwillige Mieterselbstauskunft ab. Vor der Abgabe des Formulars sollten die Verbraucher jedoch auf bestimmte Themenbereiche achten, welche nicht angefragt werden dürfen. Zu den unzulässigen Fragen gehören sehr private Angaben.

Die Verbraucher müssen zum Beispiel nicht angeben, welcher Religion sie angehören oder welche sexuelle Orientierung sie haben.
Zu den normalen und zulässigen Fragen gehören die Anfragen zu den aktuellen Mieteinnahmen.
Außerdem darf der Vermieter Fragen zum ausgeübten Beruf sowie dem aktuellen Arbeitsverhältnis stellen. Die Interessenten müssen zum Beispiel angeben, ob sie selbstständig arbeiten oder in einem festen Angestelltenverhältnis berufstätig sind. Wenn die Wohnungsinteressenten momentan arbeitslos sind, dann müssen sie das auch wahrheitsgemäß angeben.

Zudem sollten die Verbraucher immer mitteilen, ob sie Schulden abbezahlen müssen. Die meisten Vermieter holen sich eine zusätzliche Schufa-Auskunft ein und sichern sich doppelt ab. Mit diesem Verfahren werden die falschen Angaben sofort aufgedeckt. Außerdem kann der Vermieter nach den aktuellen Einnahmen der Wohnungsinteressenten fragen. Auch diese Frage ist legitim und darf in der freiwilligen Mieterselbstauskunft gestellt werden.

Die Interessenten einer Wohnung müssen auch angeben, ob sie Haustiere besitzen. In manchen Wohnungen sind Haustiere nicht erlaubt. Diese Angaben sind sehr wichtig und sollten immer wahrheitsgemäß eingetragen werden. Ansonsten ist Stress mit dem Vermieter vorprogrammiert. Im schlimmsten Fall kann der Wohnungsvertrag vorzeitig aufgelöst oder gekündigt werden.

Welche Fragen dürfen auf keinen Fall in einer Mieterselbstauskunft gestellt werden?

Es gibt mehrere Fragen, welche in einer Mieterselbstauskunft nichts verloren haben. Der Vermieter darf zum Beispiel keine Fragen zum Kinderwunsch oder der geplanten Familienplanung stellen. Außerdem müssen die Interessenten einer Wohnung nicht angeben, welcher Partei sie angehören.
Zudem darf der Vermieter nicht fragen, ob die Wohnungsinteressenten Mitglied im Mieterverein sind. Die Interessenten müssen auch keine Fragen zu den Vorstrafen oder sonstigen Ermittlungsverfahren beantworten.

Der Vermieter darf sich auch nicht danach erkundigen, ob die Wohnungsinteressenten Raucher oder Nicht-Raucher sind. Aber auch Fragen rund um den aktuellen Gesundheitszustand sowie einer möglichen Suchterkrankung dürfen nicht in einer Mieterselbstauskunft gestellt werden.
Außerdem müssen die Vermieter nicht unbedingt über einen rechtlichen Betreuer informiert werden. Diesen Angaben dürfen freiwillig gemacht werden, um die weiteren Verhandlungen mit dem Vermieter zu vereinfachen. Allerdings sind die Interessenten nicht zu diesen Angaben rechtlich verpflichtet.

Wenn der Rechtliche Betreuer verschiedene Angelegenheiten rund um die Wohnung verwaltet, dann kann diese Angabe freiwillig gemacht werden. Die Interessenten einer Wohnung müssen auch nicht angeben, ob sie über eine Mietrechtsschutzversicherung verfügen.

Wann müssen die zukünftigen Mieter weitere Angaben machen?

In bestimmten Fällen kann der Vermieter weitere Angaben von den Wohnungsinteressenten verlangen. Das kann zum Beispiel bei einem Insolvenzverfahren sein. Außerdem müssen die Verbraucher weitere Angaben machen, wenn die Miete von Sozialamt bezahlt werden soll. Wenn die Kaution vom Sozialamt übernommen wird, dann müssen sich die Wohnungsinteressenten dazu äußern.

In diesem Fällen kann der Vermieter zusätzliche Informationen von den Verbrauchern einfordern. Um die Wohnung zu erhalten, sollten die zusätzlichen Fragen des Vermieters ernst genommen und umfassend geklärt werden.

Makler Mieterselbstauskunft zur Vermietung und Verwaltung Vergleich

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