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Wenn es darum geht, eine Immobilie zu kaufen oder auch zu veräußern ist es wichtig, dass der Verkäufer einen Grundbauchauszug vorlegen kann. Dieses ist nämlich der Nachweise über die Besitzverhältnisse und es lässt sich daran auch erkennen, wie die Verschuldung der Immobilie ist oder wer eine Berechtigung hat, in dem Haus zu wohnen. Außerdem sind dort auch etwaige Ansprüche aus einem Erbpachtsverhätltnis vermerkt. Wenn diese Situation eintritt, dann fragt man sich:
Es gibt Grundbuchämter, die für die Immobilien, für die sie zuständig sind, entsprechende Einträge in das Grundbuch vornehmen, sodass dort alle bedeutenden Rechtsverhältnisse, die für die Besitzansprüche der Immobilie wichtig sind, dort festgehalten werden. Auch die Größe des Grundstückes wird dort genau aufgeführt. Jede Immobilie, die zum Einzugsgebiet des jeweiligen Grundbuchamtes gehört, ist auf einem gesonderten Grundbuchblatt festgehalten.
Es handelt sich dabei um einen klar strukturierten Verwaltungsakt, sodass der Eintrag immer nach den gleichen schematischen Vorgaben abläuft:
Im vorderen Verzeichnis zum Bestand der Grundstücke finden sich die genauen Angaben zur Grundstücksgröße und auch die genauen Koordinaten zur Grundstückslage.
Der eigentliche Eintrag ist in drei Abschnittsbereiche unterteilt.
Im ersten Abschnittsteil werden die Eigentümer der Immobilie angegeben. Bei mehreren Besitzern, diese ist oftmals bei Mietsimmobilien der Fall, werden genau prozentuale Angaben zu den Besitzverhältnissen gemacht.
Im zweiten Teil des Eintrags findet man Angaben zu den Einschränken, die bei der Bebauung des Grundstücks bestehen oder welche Rechte durch dritter Personen an das Grundstück gerichtet werden können. Hier kann es sich insbesondere um bestimmte Nutzungsrechte wie zum Beispiel das Wegerecht handeln.
Im dritten Abschnitt sind dann Anmerkungen zu den Grundschulden, Hypotheken und auch Pfandrechten gemacht, die an der Immobilie bestehen. Hier finden sich vor allem auch Eintragungen von Kreditinstituten. Diese können nach der Ableistung eines Kredites auch wieder aus dem Grundbuch entfernt werden, sodass bei diesem Abschnitt auch keinerlei Angaben finden lassen.
Es handelt sich bei dem Grundbuch nicht um ein öffentliches Register, bei dem jeder, der Interesse an den Besitzverhältnissen einer Immobile hat, auch einen Einblick bekommt. Dem Grundbuchamt muss schon glaubhaft verdeutlicht werden, dass man mit der Immobilie einen bedeutsamen näheren Kontakt hat. Dazu können folgende Berechtigungen angeführt werden:
Wenn man sich persönlich oder auch schriftlich an das zuständige Amtsgericht wendet und die entsprechende Begründung vorbringt, warum der Auszug aus dem Grundbuch beantragt werden soll, dann wird dieser mit entsprechender Wartezeit an den Auszugsteller versandt.
Das berechtigte Interesse lässt sich unter anderem durch einen Kaufvertrag, einen Mietvertrag oder auch einen Grundbuchauszug von der eigenen Immobilie, die verdeutlicht, dass man in einem Nachbarschaftsverhältnis steht, beantragen. Es ist außerdem wichtig, dass man eine Meldebescheinigung oder einen Personalausweis mit sich führt, damit die Identität überprüft werden kann.
Ein Grundbuchauszug online anzufordern ist generell möglich. Dabei besteht aber kein direkter Kontakt zwischen der anfordernden Person und dem Amtsgericht. Es schalten sich dann Onlinenabieter ein, die einem den Weg zum Gericht ersparen. Allerdings zieht dieses auch weitere Kosten nach sich, denn es handelt sich dabei um ein Dienstleistungsangebot, das bezahlt werden muss. Ein weiterer Nachteil ist zudem, dass man diesen Onlineanbietern seine Daten weitergibt, damit diese den Antrag stellen können.
Bei einigen Grundbuchämtern, da kommt es auf die jeweilige Kommune an, ist es bereits möglich, dass ein direkter Onlinekontakt zur Grundbuchstelle hergestellt werden kann. Dafür sollte man sich auf der jeweiligen Homepage des zuständigen Amtsgerichtes erkundigen, ob diese Art des Antrages möglich ist. Hier wird dann ein automatisiertes Abrufverfahren durchgeführt. Das bedeutet, dass sich online die Grundbuchauszüge lesen lassen und man somit, wenn man die Autorisierung erhalten hat, auf diesem Wege einen Einblick in die jeweiligen Stellen des Grundbuches bekommen kann.
Es kommt zudem darauf an, in welcher Form man den Auszug vor sich haben möchte. Wenn man nur eine Einsicht in das Grundbuch braucht, dann kann man das auch direkt bei der Grundbuchamtsstelle durchführen.
Wenn man direkten Einblick bekommt, dann muss man nur die Öffnungszeiten des Amtes beachten, wenn man den Auszug allerdings beantragt, dann muss man mit circa einer Woche Wartezeit rechnen. Das hängt von der jeweiligen Stelle des Grundbuchamtes zusammen.
Tipp:
Nicht immer ist der bequemere Onlineauszug aus dem Grundbuch auch der schnellere und kostengünstigere Weg. Der Amtsgerichtbesuch lässt sich sicherlich auch mit etwas angenehmen verbinden und das gesparte Geld lässt sich dann in diese freizeitliche Aktivität investieren.
Bei einer Kaufabwicklung einer Immobilie ist immer eine beglaubigter Auszug aus dem Grundbuch notwendig. Auch wenn es sich um den Abschluss eines Kreditvertrages mit einem entsprechenden Geldinstitut handelt wird man eine beglaubigte Abschrift des Grundbuches einfordern, damit die Kreditanstalt eben sicher sein kann, dass es sich um ein Orginal handelt und die Schulden die im Grundbuch eingetragen sind nicht so immens hoch sind, sodass der Abschluss eines Kreditvertrages auch wirklich möglich ist.
Wenn ein Mieter allerdings nur die Besitzverhältnisse seiner zukünftigen Mietswohnung klären will, dann ist es ausreichend, wenn er einen Einblick in eine unbeglaubigte Abschrift bekommt, denn er kann sich in diesem Falle relativ sicher sein, dass die Besitzangaben stimmig sind.
Wenn man einen direkten Einblick in die Grundbucheinträge vor Ort im Grundbuchamt bekommt, scheint die Frage nach der Aktualität sicherlich hinfällig, denn wenn dort keine Einträge verzeichnet sind, dann gibt es auch keine Einträge. Wenn man beim Notar einen Auszug vorgelegt bekommt, dann kann man anhand des Beglaubigungsstempels ablesen, wie alt die Abschrift ist. Zudem würde der Notar auch eine wahrheitsgemäße Auskunft geben. Im Falle eines Immobilienkaufes müssen bei der Übertragung der Immobilie sowieso die Grundschulden des Vorbesitzers gelöscht werden und man kann auf einen aktuellen Auszug bestehen, wenn man sich über Wegerechtslagen oder anderen Angaben ein Bild machen möchte.
Wenn man einen Auszug aus dem Grundbuch beantragt, dann sind folgende Beträge an das Grundbuchamt zu entrichten:
Bei den Grundbuchauszug Kosten handelt es sich um klar geregelte Kostenfaktoren, die den behördlichen Anforderungen genau entsprechen.